Unsere Geschäftsbedingungen
Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit oder Aufnahme von Verhandlungen
mit dem Verkäufer aufgrund unseres Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem
Kaufinteressenten unter nachfolgenden Bedingungen zustande.
Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend, unverbindlich und ist
ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Jede Weitergabe an Dritte ist nicht
zulässig und birgt Schadensersatzpflicht in sich.
Tätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu sein.
Haftung
Die Angebote basieren auf uns erteilte Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit kann daher nicht übernommen werden. Die jeweilige Zwischenverwertung behalten wir uns vor.
Provision
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung
ein Vertrag zustande kommt. Entsprechend ist der Auftraggeber verpflichtet, uns umgehend über das
Zustandekommen und über die jeweiligen Vertragsabschlußbedingungen des von uns angebotenen
Objektes zu informieren. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages fällig und vom Käufer/Mieter
zu zahlen und beträgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei:
- Ankauf 6 % des Kaufpreises
- Verkauf ein jeweils individuell auszuhandelnder Prozentsatz
- Vermietung 2 Monatskaltmieten bei Wohnraum sowie 3 Monatskaltmieten
bei Gewerberaum/-fläche
- Erbbaurecht 6 % des auf die gesamte Vertragszeit entfallenden Erbbauzins
- Hypothekendarlehen 3 % der Darlehenssumme
Gewichtigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb im Zuge einer Zwangsversteigerung, die Übertragung
von realen oder ideellen Anteilen sowie Erwerb eines anderen Objektes des Verkäufers, weiterhin Kauf statt
Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf.
Beurkundung
Der Makler nimmt am Vertragsabschlußtermin teil und hat Anspruch auf eine Ausfertigung der
Kaufurkunde bzw. des Mietvertrages.
Sonstiges
Für den Verkäufer nehmen wir keine Zahlung in Empfang. Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
April 2006